Bei Schwänen, die am Pörmitzteich in der Gemeinde Pörmitz im Saale-Orla-Kreis verendet aufgefunden worden sind, wurde das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest-Virus) vom Subtyp H5N1 festgestellt.
Die tot aufgefundenen Tiere wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) eingesendet. Die bei den betroffenen Schwänen entnommenen Proben wurden am 3. März 2025 mit einem positiven Ergebnis auf das hochpathogene Aviäre Influenzavirus untersucht. Das nationale Referenzlabor für HPAI am Friedrich-Loeffler-Institut hat den Befund am 10. März 2025 schließlich bestätigt.
Weiterhin wurden bei drei weiteren Schwänen durch das TLV ebenfalls das Virus der HPAI vom Subtyp H5 festgestellt. Diese Tiere wurden am Großen Teich bei Oberpöllnitz im Saale-Orla-Kreis verendet aufgefunden.
Somit wurde in diesem Winter in einem zweiten Landkreis in Thüringen die Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Im Oktober und November 2024 wurde bereits im Landkreis Sonneberg bei 27 Wildgänsen das HPAI-Virus bestätigt.
Seit Beginn des Jahres 2025 ist das Virus der Geflügelpest in Deutschland bei insgesamt 200 Wildvögeln insbesondere im norddeutschen Raum und vereinzelt in Mittel- und Süddeutschland festgestellt worden (Quelle: TSN; 01.01.2025-06.03.2025). Jedoch waren auch seit Januar 2025 bereits 19 Geflügelbetriebe und Tierparks in den Bundesländern Baden-Württemberg (1), Bayern (2), Brandenburg (1), Mecklenburg-Vorpommern (3), Niedersachsen (8), Rheinland-Pfalz (1), Schleswig-Holstein (2) und Sachsen (1) betroffen.
Gemäß der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 13. Januar 2025 werden seit Oktober 2024 HPAI-Virus vom Subtyp H5-Ausbrüche bei Geflügel und Fälle bei Wildvögeln in Europa und Deutschland gemeldet.
Das FLI schätzt aufgrund des Vogelzugs das Risiko eines Eintrages und der Aus- und Weiterverbreitung von Geflügelpestviren in der Wasservogelpopulation innerhalb von Deutschland und auch das Eintragsrisiko in die Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein.
Deshalb hat nach Einschätzung des FLI der Schutz des Geflügels und anderer gehaltenen Vögel (zum Beispiel Rassegeflügel) vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen die oberste Priorität.
Die Geflügelhalter sind daher aufgefordert, insbesondere im Interesse der eigenen Tiere, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu überprüfen und umzusetzen. Die Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind für Geflügelhaltende gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die gehaltenen Tiere nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Auch andere direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern müssen minimiert werden. Weiterhin sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen erfolgen und der Zugang von Besuchern und Fahrzeugen in Geflügelhaltungsbetrieben beschränkt werden.
Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben finden Sie unter folgenden Link:
Für Kleinhalter hat das FLI unter dem Link:
ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Alle Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung von gehaltenen Geflügel noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.
Das Melden von Häufungen von Todesfällen jenseits normaler Produktionsverluste in der kommerziellen Geflügelhaltung aber auch von einzelnen Fällen in Kleinhaltungen an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt als wichtigste Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.
Weiterhin sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.
Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie unter folgendem Link:
https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen.
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des TMSGAF zu finden:
https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest.