Schleiz. Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis weist darauf hin, dass seit wenigen Tagen die Möglichkeit besteht, über die Thüringer Aufbaubank Fördermittel für die Errichtung bzw. Nachrüstung von vollbiologischen Kleinkläranlagen zu beantragen. Die entsprechende Förderrichtlinie, die noch bis zum 31. Dezember 2026 gilt, wurde am 29. Juli 2024 durch das Thüringer Umweltministerium auf den Weg gebracht.

„Die häusliche Abwasserbeseitigung erfolgt in unserem Kreisgebiet vielerorts über private Kleinkläranlagen, was nicht zuletzt am sehr ländlich geprägten Charakter der Region liegt. Entsprechend der geltenden Gesetzgebung müssen Siedlungsgebiete, in denen im Jahr 2035 laut Prognose weniger als 200 Einwohner leben werden, nicht durch öffentliche Abwasseranlagen der Wasser-Zweckverbände erschlossen werden. Deswegen ist in vielen kleinen Ortschaften auch zukünftig die Abwasserbeseitigung über private Kleinkläranlagen auf den jeweiligen Grundstücken vorgesehen“, erklärt Heiko Günther, Leiter des Fachdienstes Umwelt im Landratsamt Saale-Orla-Kreis.

Um unser Grundwasser und die Gewässer zu schützen, sieht das Wasserhaushaltsgesetz vor, den Anteil der Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, stetig zu erhöhen und somit die Abwasserreinigung nachhaltig zu verbessern. Dazu erklärt Heiko Günther: „Den Stand der Technik erfüllen vollbiologische Kleinkläranlagen. Da die Umrüstung auf vielen Grundstücken noch nicht erfolgte, werden deren Eigentümer zukünftig durch die Zweckverbände oder durch die Untere Wasserbehörde beauflagt, den gesetzlich geforderten Standard herzustellen.“

Die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird durch den Freistaat Thüringen finanziell gefördert. Die aktuelle Fördermittelrichtlinie sieht folgende Förderung vor:

  • für Ersatzneubau: 3000 Euro für bis zu 4 Einwohner + 300 Euro je weiterem Einwohner
  • für Nachrüstung: 1500 Euro für bis zu 4 Einwohner + 150 Euro je weiterem Einwohner
  • bei Gruppenkleinkläranlagen zusätzlich: 300 Euro je laufendem Meter Schmutzwasserkanal im öffentlichen Raum von den Grundstücksgrenzen bis zur Kleinkläranlage

Nicht förderfähig ist die erstmalige abwassertechnische Erschließung von Grundstücken sowie die Erschließung von Kleingärten, Wochenend- und Bungalowsiedlungen o. ä.

Der Förderantrag ist über den jeweils zuständigen Wasserzweckverband zu stellen. Die Formulare einschließlich der dazugehörigen Anlagen sowie die aktuelle Richtlinie sind unter www.aufbaubank.de im Bereich Förderprogramme / Förderprogramme von A-Z / Kleinkläranlagen bzw. über den Suchbegriff „Kleinkläranlagen“ zu finden.

Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben erst beginnen darf, wenn die Förderung durch die Aufbaubank bestätigt wurde. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe.