Zertifikate für Genesene können mit positivem Testergebnis oder Quarantänebescheid in der Apotheke ausgestellt werden / Positiver Schnelltest genügt als Corona-Infektionsnachweis
Schleiz. Das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises wird künftig keine Genesenenbescheinigungen für Bürgerinnen und Bürger mehr ausstellen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Bislang wurden die Bescheinigungen gemeinsam mit dem Quarantänebescheid (offiziell Isolationsbescheid) verschickt.
Diese Praxis wird nun eingestellt, um Kapazitäten für andere Aufgaben im Rahmen der Corona-Pandemie und darüber hinaus frei zu lenken. Personen, deren positives PCR-Testergebnis dem Gesundheitsamt bis zum 31. März gemeldet wurde, bekommen die Genesenenbescheinigung noch zugeschickt.
Bürgerinnen und Bürger, die einen entsprechenden Nachweis benötigen, können sich wie bisher das EU-weit gültige Genesenenzertifikat in der Apotheke ausstellen lassen. Dafür genügt der Nachweis über ein positives Testergebnis (PCR oder zertifizierter Schnelltest; kein Selbsttest!) oder der Quarantänebescheid, den das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises weiterhin ausstellt.
Darüber hinaus weist das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises darauf hin, dass für den Nachweis einer Corona-Infektion nicht mehr zwangsläufig ein positiver PCR-Test erforderlich ist. Auch ein zertifizierter, professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest (in der Regel im Testzentrum; kein Selbsttest!) mit positivem Ergebnis genügt als Nachweis einer Infektion. Gleichermaßen besteht bei einem positiven Antigen-Schnelltest die Verpflichtung, sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, aus der man sich bei Symptomfreiheit nach sieben Tagen freitesten kann.
Zu beachten ist, dass die kostenlosen Antigen-Schnelltests in den Testzentren ausschließlich für symptomfreie Personen vorgesehen sind. Menschen, die über Krankheitssymptome oder andere gesundheitliche Beschwerden klagen, sollten sich immer an ihren Hausarzt werden.
Da positive Schnelltest-Ergebnisse anders als beim PCR-Test nicht automatisch gemeldet werden, sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, die Nachweise über positive Schnelltests an das Gesundheitsamt zu senden (E-Mail an gesundheit@lrasok.thueringen.de).
Pressesprecher
Alexander Hebenstreit
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Büro des Landrates
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz