So wurde beispielsweise neu eingefügt, dass zu Informationszwecken die künftigen Stadtratssitzungen nicht nur in den Printmedien, sondern auch auf der Online-Plattform der Stadt Pößneck bekannt gemacht wird.
Auch wurde für den Fall, dass wegen Naturereignissen oder anderer unabwendbarer Ereignisse, eine Satzung nicht durch das Amtsblatt bekannt gemacht werden kann, wurde eingefügt, dass in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung auch durch Verteilung von Flugblättern an die Haushalte erfolgen kann.
Für die nach neuer Hauptsatzung festgelegten Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Sitzung wurde nun auch aufgenommen, dass interessierte Einwohner Fragen stellen und Vorschläge unterbreiten können.
Letzte weitere Ergänzung ist die Aufnahme, dass der Stadtrat den Bürgern in konkreten Bereichen eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen kann. Einzelheiten zum Thema Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum sind nachzulesen im ThürEBBG.