Fraktion Unabhängige Bürgervertretung (UBV) im Kreistag Saale-Orla-Kreis Wolfgang Kleindienst;

07381 Pößneck, Kastanienallee 4a;Tel. 03647 423223;
Fu.Tel. 0160 96461516;

E-Mail: w.kleindienst@t-online ; Internet: www.ubv-sok.de

 

Pößneck, den 30.01.22

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um die Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung.

Die Fraktion der UBV hat mehrere Anfragen zu Problemen an Schulen im Landkreis und zur Finanzierung der Ortsteile gestellt. Der Landrat hat nun einige Fragen beantwortet.

Wir wollten wissen, wie der Sachstand für die Sanierung der Grundschule Pößneck Ost ist. Am 20.04.2021 wurde im Bau- und Vergabeausschuss die Variantenuntersuchung

,,Instandsetzung oder Neubau der Grundschule Pößneck“ seitens der VBD Berlin vorgestellt. Im Ergebnis der umfassenden Betrachtungen wurde eine Sanierung des vorhandenen Gebäudes als die wirtschaftlichste Lösung empfohlen. Die Schulleiterin der Grundschule begrüßte ebenfalls das Ergebnis der Untersuchung zugunsten einer Sanierung.

Am 21.06.2021 übergab der Landkreis die Vorhabenanmeldung im Rahmen der Schulbauforderung an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Eine Antwort seitens des Ministeriums im Hinblick auf eine Berücksichtigung bei der Vergabe von Fördermitteln verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Zuwendungsantrages als nächsten Schritt der Fördermittelbeantragung steht noch aus. Die UBV Fraktion hat vom Landtagsabgeordneten Ralf Kalich (Die Linke) die Zusage für eine Klärung der langen Wartezeit erhalten. Bis heute liegt uns immer noch keine Antwort vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vor.

Zu den Missständen der Reinigung in der Regelschule Ranis kam es laut Landratsamt aufgrund von akuten Personalmangel durch Corona-Erkrankungen und Quarantäne der beauftragten Firma. In dieser Zeit wurden daher nur die Sanitärbereiche täglich gereinigt und der Müll entsorgt. Hierfür wurde eine Mitarbeiterin als Springer an mehreren Schulen eingesetzt, da z.B. in der GS Knau das gleiche Problem bestand. Innerhalb der Firma konnte aufgrund der o.g. Situation keine Vertretung organisiert werden. Selbst Anfragen der Firma bei Subunternehmern und Leasingfirmen blieben ohne Erfolg, da auch hier akuter Personalnotstand herrschte.

Der Zustand an der Grund- und Regelschule Ranis ist schlecht. Seit 40 Jahren wurde wenig investiert. Putz fällt von den Wänden, die Elektroinstallation ist Museumsreif, 1 Steckdose pro Klassenraum, Fußböden in der oberen Etage sind kontaminiert, Risse in Wänden, defekte Fußböden, seit 40 Jahren kein Farbanstrich der Treppenhäuser, Ausstattung Internet mangelhaft – es fehlen Router und Möglichkeiten der Festanschlüsse usw.. Das alles ist der Verwaltung bekannt. Nach unserem Kenntnisstand liegen auch Projekte dafür vor.

Bis 2025 sind keine Baumaßnahmen vorgesehen. Für energetische Teilsanierungen sind 3,525 Mio. € nach 2025 im Haushalt eingestellt, aber keiner weiß wann etwas passiert. Im Entwurf Schulnetzplan beruft man sich auf einen Sanierungs- und Prioritätenplan des Landkreises, den es offenbar nicht gibt. Die UBV erwartet vor einer Abstimmung des Haushaltes konkrete Antworten. Eltern, Lehrer und Schüler brauchen Klarheit und Ehrlichkeit, wie und wann es weiter geht.

Ortsteile von Gemeinden müssen von ihrer Gemeinde gemäß § 45 Abs. 6 Satz 5 ThürKO je Einwohner 5 Euro finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen, sofern der Gemeinderat keine abweichende Festsetzung beschließt. Unsere UBV Ortsteilbürgermeisterin aus Grumbach teilte uns mit, dass die Stadt Wurzbach dem Ortsteil Grumbach nicht die im Gesetz zustehenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir wollten daher vom Landrat wissen, welche finanziellen Mittel alle Ortsteile des Saale-Orla- Kreises pro Einwohner erhalten. Laut Rechtsaufsichtsbehörde ist eine Beantwortung nicht bzw. nur mit größerem Aufwand möglich, weil diese Ausgaben der Ortsteile in den Haushaltsplänen der Kommunen nicht bezeichnet werden. Die UBV Fraktion empfiehlt allen Kommunen im Haushaltsplan die Angaben für ihre Ortsteile aufzunehmen und allen Bürgermeistern und Gemeinderäten unserer Ortsteile eine entsprechende Überprüfung der ihn zustehenden Mittel zu veranlassen. Die UBV Fraktion behält sich weitere Schritte zur Einhaltung des § 45 Abs. 6 Satz 5 ThürKO vor. Unsere Ortsteile benötigen dringend diese finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kleindienst Fraktionsvorsitzender UBV