Bis zu 80 zusätzliche Anträge pro Sprechtag in der Fahrerlaubnisbehörde des Saale-Orla-Kreises in Schleiz angenommen

Schleiz. Die Frist zum Umtausch der bisher noch gültigen Papierführerscheine für Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 lief am 19. Januar 2022 bundesweit ab. Abgeschlossen ist der Umtausch jedoch noch nicht, sondern läuft – auch in der Fahrerlaubnisbehörde des Saale-Orla-Kreises in Schleiz -, weiter auf Hochtouren.

„Von November bis Januar gab es einen besonders großen Ansturm von Führerscheininhabern dieser Jahrgänge. Wir haben an unseren langen Sprechtagen jeweils 50 bis 80 Anträge auf Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts zusätzlich zu den sonstigen Bürgeranliegen angenommen und bearbeitet“, berichtet Isabell Kunstmann, Leiterin des zuständigen Fachdienstes Verkehr im Landratsamt. So wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 19. Januar 2022 bisher 2723 Anträge auf Umtausch des Papierführerscheines in Schleiz angenommen, davon allein 1160 in den vergangenen zweieinhalb Monaten. Im vergangenen Jahr nutzten insgesamt 2600 Bürger die Möglichkeit, sich ihren neuen Führerschein per Post zuschicken zu lassen – statt diesen bei einem erneuten Besuch der Kreisbehörde selbst abzuholen, wie es früher üblich war. Allein in der ersten Kalenderwoche 2022 wurden 105 Führerscheine mittels Direktversand nach Hause verschickt; in der zweiten waren es 199.

„Es gibt immer noch längere Wartezeiten für die Besucher unserer Fahrerlaubnisbehörde, aber wir können versichern, dass wir alles tun, um schnellstmöglich die Anträge anzunehmen und zu bearbeiten“, so Isabell Kunstmann. Aktuell werden alle Fahrerlaubnisanträge und sonstigen Anliegen der Bürger im Sprechtag jeweils Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr von gleichzeitig vier Mitarbeiterinnen an den vier Schaltern entgegengenommen und bearbeitet. Zudem wurden im letzten Jahr fast 700 sogenannte Karteikartenabschriften an andere Fahrerlaubnisbehörden (anderer Landkreise und kreisfreier Städte) erstellt. Diese wurden insbesondere benötigt, wenn Führerscheininhaberinnen und – inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 den Umtausch ihres vomLandratsamt Saale-Orla-Kreis (oder den ehemaligen Verkehrsbehörden in Lobenstein, Pößneck und Schleiz) ausgestellten Führerscheines aufgrund zwischenzeitlichen Wohnsitzwechsels in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde beantragt haben. Weitere zwei Mitarbeiterinnen bearbeiten Fahrerlaubnisangelegenheiten im Backoffice-Bereich, die zeitweise von bis zu drei weiteren Mitarbeitern unterstützt werden.

Wie viele der Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 den Umtausch ihrer Dokumente bereits beantragt haben und wie viele noch fehlen, das lässt sich leider anhand vorhandener Statistiken nicht beziffern. Eine Anfrage an die Einwohnermeldeämter des Kreises, wie viele Personen der genannten Geburtsjahrgänge in den Städten und Gemeinden leben, wurde zwar gestellt. Jedoch sagt diese Zahl nicht aus, wie viele dieser Bürgerinnen und Bürger den Führerschein-Umtausch bereits (vor dem Jahr 2021) vollzogen und damit bereits den Karten-Führerschein haben oder nie eine Fahrerlaubnis hatten. „Wir rechnen also auch in den kommenden Wochen noch mit einem hohen Besucheraufkommen,“ so Isabell Kunstmann.

 

Zum 19. Januar 2022 endete die Umtauschfrist für die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 gemäß der Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Wie bundesweit in den Medien berichtet wurde, hatte sich Thüringen in Form eines gemeinsamen Antrags mit Sachsen und Sachsen-Anhalt auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 9. und 10. Dezember 2021 frühzeitig für eine Lösung eingesetzt: Im Ergebnis hat es die Verkehrsministerkonferenz als dringend notwendig angesehen, „dass die von den Führerscheininhabern nicht zu vertretenen pandemischen Umstände nicht dazu führen dürfen, dass die betreffenden Bürger zu einer Geldbuße herangezogen werden, weil sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sind.“ Die Verkehrsministerkonferenz hat es als eine geeignete Maßnahme erachtet, von einer Geldbuße als Sanktion bei einer Kontrolle durch die Polizei abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins einzuräumen.

Bis zum 19. Januar 2023 sind nun Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
Es wird empfohlen, im jeweiligen Geburtsmonat die Fahrerlaubnisbehörde aufzusuchen, damit sich die Zahl der Antragsteller über das ganze Jahr verteilt und es nicht mehr zu langen Wartezeiten kommt.
„Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins“, beantwortet Isabell Kunstmann eine immer wieder gestellte Frage von Bürgerinnen und Bürgern dieser Altersgruppe.

Weitere Informationen dazu unter www.saale-orla-kreis.de – Bürgerservice -Verkehr

11_2022_01_21 Fuehrerscheinumtausch läuft auf Hoch touren

Brit Wollschläger
Pressesprecherin