Schutzmaßnahme vor der Geflügelpest betrifft elf Ortschaften des Saale-Orla-Kreises / Regelung greift ab Mittwoch, 12. Januar, und gilt bis auf Widerruf

Schleiz. Zum Schutz vor einer Übertragung der Geflügelpest durch Zugvögel wird für elf Ortschaften rund um das Plothener Teichgebiet eine Aufstallungspflicht angeordnet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung erließ das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises am heutigen Dienstag.

Hintergrund ist, dass insbesondere an der norddeutschen Küste seit Mitte Oktober wieder vermehrt tote Wildvögel aufgefunden werden, bei denen das aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde. Im Dezember gab es bereits erste Nachweise in Thüringer Geflügelbeständen.

„Der Wasservogelzug ist in vollem Gange und in den kommenden Wochen wird der Wildvogelbesatz in den bereits gut besetzten Rastgebieten, wozu das Plothener Teichgebiet zählt, noch etwas zunehmen. Daher schätzt das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko als hoch ein, dass es Geflügelpest-Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln kommt“, erklärt Amtstierärztin Franziska Hornfeck. Als Schutzmaßnahme ist eine Aufstallung in Gebieten, in denen es zu massiven Ansammlungen von Zugvögeln kommt, unbedingt geboten.

Konkret von der Aufstallungspflicht betroffen sind die Ortschaften Dittersdorf, Pahnstangen, Bucha, Dreba, Knau, Plothen, Pörmitz, Schöndorf, Tausa, Finkenmühle und Volkmannsdorf, die im ornithologischen Risikogebiet um das Plothener Teichgebiet liegen. Die Tiere sind entweder in geschlossenen Ställen oder aber in Volieren oder vergleichbaren Vorrichtungen unterzubringen, die nach oben eine dichte Abdeckung haben und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind.

Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Saale-Orla-Kreis, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.

Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Mittwoch, 12. Januar, in Kraft. Abrufbar ist sie auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen. Zudem liegt sie in den Diensträumen des Veterinäramtes aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

Kontakt zum Veterinäramt Saale-Orla-Kreis: Telefon: 03663 / 488-193, 03663 / 488-198 – Fax: 03663 / 488-471 – E-Mail veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de.

 

 

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz