Grenzwert der Inzidenz von 1000 im Saale-Orla-Kreis für sieben Tage unterschritten / Geänderte Landesverordnung tritt am selben Tag in Kraft

Schleiz. Die Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises können sich zum morgigen Dienstag auf einige Erleichterungen der Corona-Regeln einstellen. Dann wird der Landkreis den Grenzwert einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 für sieben Tage unterschritten haben, womit die zusätzlichen Regelungen für Corona-Hotspots entfallen.

Zeitgleich tritt die geänderte Thüringer Corona-Verordnung in Kraft, mit der die Beschlüsse der jüngsten Konferenz von Bund und Ländern umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass sich nun nur noch maximal zehn Personen treffen dürfen, sofern alle geimpft bzw. genesen sind – auch zu Silvester. Veranstaltungen anlässlich des Jahreswechsels im öffentlichen Raum sind gänzlich untersagt. Für Gaststätten gilt unverändert die Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr.

Zu beachten ist zudem die nach wie vor bestehende nächtliche Ausgangssperre für Personen, die weder geimpft noch genesen sind. So darf die Wohnung bzw. das zugehörige Grundstück auch zu Silvester und Neujahr zwischen 22 und 5 Uhr nur mit triftigem Grund verlassen werden. Dazu gehören etwa medizinische Notfälle, der Weg zur Arbeit oder auch die Versorgung von Tieren.

Das ändert sich zum 28. Dezember im Saale-Orla-Kreis:

  • Private Treffen sind auf maximal zehn Personen beschränkt, wobei alle Personen geimpft oder genesen sein müssen (Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten werden nicht mitgezählt)
  • Sind Personen dabei, die nicht geimpft oder genesen sind, darf sich ein Haushalt nun mit bis zu zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen (Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten werden nicht mitgezählt)
  • Anstelle der FFP2-Maskenpflicht für zahlreiche Angebote und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt nun wieder die „normale“ Maskenpflicht (OP-Maske genügt)
  • Für Gaststätten, touristische Übernachtungen und körpernahe Dienstleistungen gilt wieder 2G statt 2G-Plus, womit also kein zusätzlicher Test nötig ist (bei medizinisch notwendigen, pflegerischen oder therapeutischen Dienstleistungen 3G)
  • Öffentliche Veranstaltungen dürfen mit 2G-Beschränkung stattfinden (Ausnahme bei mehr als 50 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen gilt 2G-Plus)
  • Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen dürfen mit 2G-Plus-Beschränkung wieder öffnen (Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr)

Ein umfassender Überblick zu zahlreichen Aspekten rund um die Corona-Pandemie ist auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona zu finden.

300_2021_12_27 Zusätzliche Hotspot-Regeln im SOK entfallen am Dienstag

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz