Mehrere Neuerungen rund um die Infektionsschutz-Maßnahmen in den zurückliegenden Tagen / Weitere Änderungen greifen erst nach Weihnachten

Schleiz. Eine neue Thüringer Corona-Verordnung samt Zusatzregeln für Hotspots mit besonders hohen Fallzahlen, eine ausgelaufene Allgemeinverfügung für den Saale-Orla-Kreis, weiterführende Beschlüsse im Zuge der Beratungen von Bund und Ländern: Es ist aktuell durchaus schwierig, den Überblick über die bestehenden Infektionsschutz-Maßnahmen zu behalten. Aus diesem Grund fasst das Landratsamt Saale-Orla-Kreis die wichtigsten Änderungen der letzten Tage für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zusammen:

  • Kein eigenes Regelwerk für den Saale-Orla-Kreis
    Seit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises mit Ablauf des 20. Dezember gibt es kein eigenes Regelwerk mit zusätzlichen Infektionsschutz-Maßnahmen für den Saale-Orla-Kreis.
    Allerdings: Die meisten Vorschriften der Allgemeinverfügung finden sich als Zusatz-Regeln für Corona-Hotspots in der Thüringer Corona-Verordnung wieder und gelten damit fort.
  • Zusätzliche Hotspot-Regeln bis mindestens 27. Dezember
    Aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz gelten im Saale-Orla-Kreis die zusätzlichen Regeln für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von über 1000. Erst wenn der Saale-Orla-Kreis die Marke von 1000 für sieben aufeinanderfolgende Tage unterschreitet, was frühestens am 28. Dezember eintreten könnte, würden die zusätzlichen Regeln (noch am selben Tag) entfallen.
    Die wichtigsten Hotspot-Regeln sind:

Ø  FFP2-Maskenpflicht für zahlreiche Angebote und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

Ø  Treffen nur noch mit einer haushaltsfremden Person, sobald mindestens eine ungeimpfte/nicht genesene Person dabei ist (ausgenommen Kinder und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können)

Ø  Reduzierung der Personenzahl bei privaten Treffen auf maximal 30 (in geschlossenen Räumen) bzw. 50 (im Freien) Personen (2G!)

Ø  Ausweitung der 2G-Plus-Regelung auf Gaststätten, touristische Übernachtungsangebote, körpernahe Dienstleistungen (außer medizinisch notwendiger, pflegerischer oder therapeutischer Leistungen) und öffentliche Veranstaltungen

Ø  Schließung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen

  • Gaststätten dürfen mit 2G-Plus-Regelung öffnen
    Nach der kurzzeitigen Schließung aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1500 im Saale-Orla-Kreis dürfen Gaststätten seit 21. Dezember wieder mit 2G-Plus-Regelung öffnen.
  • Geänderte 2G-Plus-Regelung
    Die zeitweise Lockerung der 2G-Plus-Regelung in Thüringen, durch die ein größerer Personenkreis von der Testpflicht ausgenommen war, wurde zugunsten einer bundeseinheitlichen Regelung wieder zurückgenommen. Seit 20. Dezember sind von der Testpflicht bei 2G-Plus nur noch Personen ausgenommen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
  • Einschränkungen für Geimpfte und Genesene erst nach Weihnachten
    Die in der Beratung von Bund und Ländern am 21. Dezember beschlossenen Maßnahmen treten in Thüringen ab dem 28. Dezember in Kraft. Dazu gehört, dass private Treffen von Geimpften und Genesenen auf maximal zehn Personen (ohne Kinder) begrenzt sind. Gleichwohl ist es ratsam, die persönlichen Kontakte auch schon zu Weihnachten auf den engsten Kreis zu reduzieren.

Ein umfassender Überblick zu zahlreichen Aspekten rund um die Corona-Pandemie ist auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona zu finden.

 

299_2021_12_23 Überblick zu den aktuellen Corona-R egeln im Saale-Orla-Kreis

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz