Ab 19. November 2021 müssen die Gäste für den Besuch des Stadtbades Pößneck einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Impfnachweis, Genesungsnachweis).

 Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Vorlage eines negativen zertifizierten Testergebnisses (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24h) oder der aktuelle Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Schul-Testung ausreichend.

Personen, die sich nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest und ein negatives Testergebnis vorlegen.

Kinder unter 6 Jahre sowie noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Nachweispflicht ausgeschlossen.

Stadtmarketing Pößneck GmbH

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