Landratsamt erlässt auf Weisung des Thüringer Gesundheitsministeriums Allgemeinverfügung mit verschärften Zugangsbeschränkungen für zahlreiche Bereiche

Schleiz. Wie in ganz Thüringen werden die geltenden Corona-Regeln auch im Saale-Orla-Kreis verschärft. Eine neue Allgemeinverfügung, die das Landratsamt am heutigen Donnerstag auf Weisung des Thüringer Gesundheitsministeriums erließ, weitet insbesondere die 2G-Regelung auf zahlreiche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens aus. Gültig ist das neue Regelwerk, mit dem die erst am 10. November erlassene Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises abgelöst wird, ab dem morgigen Freitag (19. November).

Die 2G-Regelung ermöglicht die Nutzung bestimmter Angebote nur noch Personen, die vollständig geimpft sind oder eine gültige Genesenenbescheinigung vorweisen können. Ausgenommen sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Ältere Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erfüllen die 2G-Norm durch ein zertifiziertes, negatives Schnelltestergebnis oder den Nachweis der Teilnahme an Schultestungen. Für Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie nicht geimpft werden können, genügt ebenfalls ein zertifiziertes, negatives Schnelltestergebnis. Unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests reichen nicht aus.

Ab Freitag gilt die 2G-Regelung im Saale-Orla-Kreis für:

§  Öffentliche Veranstaltungen (innen und außen)

§  Nicht-öffentliche Veranstaltungen (innen ab 15 Personen / außen ab 20 Personen)

§  Gaststätten (innen und außen)

§  Touristische Übernachtungen, Reisebusveranstaltungen

§  Bars, Diskotheken, kulturelle Veranstaltungen

§  Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthalten, Solarien

§  Organisierter Sport, Freizeit- und Vereinssport (ausgenommen Kinder- und Jugendsport – hier gilt 3G)

§  Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Museen, Bibliotheken, Denkmäler

§  Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen medizinisch notwendige Behandlungen – hier gilt 3G)

§  Jagd-, Flug-, Hundeschulen etc. (ausgenommen Fahrschulen – hier gilt 3G)

§  Orchesterproben,(sofern Blasinstrumente verwendet werden), Chorproben

Nicht von der 2G-Regelung betroffen sind:

§  Medizinische, berufliche, geschäftliche Übernachtungsangebote (3G)

§  Gottesdienste

§  Demonstrationen

§  Parteipolitische Veranstaltungen, Gremiensitzungen etc.

§  Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen

§  Fahrschulen (3G)

§  Veranstaltungen zur Jagdausübung, insbesondere in Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (3G)

§  Beratungsstellen

§  Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen (3G)

§  Kinder- und Jugendsport (3G)

§  Einzelhandel

Zudem gelten neue Personenobergrenzen für Veranstaltungen:

§  Öffentliche Veranstaltungen im Freien: 500 Personen

§  Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: 250 Personen

§  Nicht-Öffentliche Veranstaltungen im Freien: 100 Personen (2G-Pflicht ab 20 Personen)

§  Nicht-Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: 25 Personen (2G-Pflicht ab 15 Personen)

Die Maskenpflicht gilt fortan auch für Veranstaltungen im Freien. Eine Abweichung von den Vorgaben der Landesregierung gibt es zudem für Beschäftigte in Bereichen mit 2G-Pflicht, die nicht geimpft oder genesen sind. Diese Personen müssen, anders als vom Land gefordert, nicht zwangsläufig ein negatives Ergebnis eines PCR- oder PCR-ähnlichen Tests vorweisen. Stattdessen können sie im Saale-Orla-Kreis ihrer Tätigkeit auch mit einem zertifizierten, negativen Schnelltestergebnis nachgehen.

Hierzu erklärt Landrat Thomas Fügmann: „Die Testmöglichkeit mit PCR-ähnlichen Tests ist in unserem Landkreis praktisch nicht vorhanden und die PCR-Testkapazitäten sind so gut wie ausgeschöpft. Die vorhandenen Möglichkeiten für PCR-Testungen brauchen wir aber dringend für die medizinisch notwendigen Fälle, so dass diese Landesvorgabe in der Praxis nicht umzusetzen wäre, ohne ganze Branchen lahmzulegen.“

Die neue Allgemeinverfügung wird am heutigen Donnerstag auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona veröffentlicht. Die darin festgeschriebenen Regelungen gelten bis einschließlich 24. November. Danach werden die Allgemeinverfügungen der Thüringer Landkreise von einer neuen thüringenweiten Landesverordnung abgelöst, die die bestehenden Regelungen weitgehend fortschreiben dürfte.

 

2021_11_18_allgemeinverfuegung_sok_vom_18.11.2021

273_2021_11_18 2G-Regel wird im Saale-Orla-Kreis ab Freitag erweitert

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz