Ab 15. November werden alle gesund erlegten Wildschweine entlang und östlich der A9 auf das ASP-Virus untersucht / Zentrale Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Schleiz. Im Saale-Orla-Kreis stellt man sich wie in anderen Ostthüringer Landkreisen auf die allmähliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein. Hintergrund ist, dass Mitte Oktober im sächsischen Landkreis Meißen bei zwei Tieren das ASP-Virus nachgewiesen wurde.
„Damit beträgt die Entfernung vom nächstgelegenen Ausbruch bis zur Thüringer Landesgrenze weniger als 100 Kilometer. Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in westlicher Richtung kann nicht ausgeschlossen werden und somit mussten wir die Maßnahmen zur Früherkennung eines Eintrags in unser Kreisgebiet anpassen“, erklärt Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer. Die Maßnahmen für eine Früherkennung der ASP wurden mit einer Allgemeinverfügung erlassen, deren Regelungen von den Jägern ab Montag, 15. November, umzusetzen sind.
Hauptsächlich betroffen hiervon sind die Jagdreviere entlang und östlich der Autobahn A9. Die Autobahn bildet gewissermaßen die Hauptkampflinie, bei der die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest spätestens gestoppt werden soll. In den betroffenen Jagdrevieren wird ab 15. November jedes gesund erlegte Wildschwein mittels Blutprobe auf das ASP-Virus untersucht. Zudem gibt es in den betroffenen Jagdrevieren eine zentrale Entsorgung der tierischen Nebenprodukte, die nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendet werden, in der Nähe von Schleiz. Die an sich gängige Praxis, dass die tierischen Nebenprodukte im Wald zurückgelassen bzw. vergraben werden, ist in den betroffenen Gebieten fortan untersagt.
Die Jagdpächter der von den erweiterten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP betroffenen Reviere im Saale-Orla-Kreis wurden direkt durch das Veterinäramt angeschrieben.
Darüber hinaus gilt für alle Jagdausübungsberechtigten im gesamten Kreisgebiet, dass ab 15. November jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Veterinäramt anzuzeigen ist.
Die Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest kann samt Anlagen auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Pressesprecher
Alexander Hebenstreit
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Büro des Landrates
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz