Landkreis reagiert auf stark steigende Infektionszahlen und Erreichen von Warnstufe 3 / Öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen nur noch mit 2G- oder 3G-Plus-Regelung

Schleiz. Im Saale-Orla-Kreis tritt am morgigen Donnerstag eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Hintergrund sind das deutlich verschärfte Infektionsgeschehen an Saale und Orla sowie die thüringenweit stark gestiegene Krankenhausauslastung durch Covid-19-Patienten, wodurch der Saale-Orla-Kreis am 4. November Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems erreichte.

Allein zum heutigen Mittwoch wurden 122 bestätigte Neuinfektionen registriert – der zweithöchste Wert seit Beginn der Pandemie. Die Sieben-Tage-Inzidenz übersteigt mit einem Wert von 453,3 erstmals seit Anfang Mai die Marke von 400. Zudem sind mehr als 20 Prozent der betreibbaren Intensivbetten im Freistaat von Covid-19-Patienten belegt.

In Abstimmung mit dem Thüringer Gesundheitsministerium wurden daher die bestehenden Infektionsschutzregeln im Landkreis noch einmal nachgeschärft und an die Vorgaben des Landes angepasst. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste des Saale-Orla-Kreises gibt es zwei wesentliche Neuerungen: Zum einen dürfen öffentliche Veranstaltungen in geschlossen Räumen nur noch gemäß dem 2G- oder 3G-Plus-Modell stattfinden.

Öffentliche Veranstaltungen können damit nur noch von Personen besucht werden, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G) bzw. ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können (3G-Plus). Der 2G- bzw. 3G-Plus-Nachweis muss auch von Personal, Künstlern etc. erbracht werden. Ausnahmen gelten für Personen, die sich nicht impfen lassen können (und ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können) sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie erhalten sowohl bei 2G als auch bei 3G-Plus Zutritt mit einem negativen Schnelltest-Ergebnis bzw. dem Nachweis über die Teilnahme an regelmäßigen Schultestungen. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind gänzlich von der Nachweispflicht ausgenommen. Gaststätten und Hotels haben hingegen weiterhin die Möglichkeit frei zwischen 2G, 3G-Plus und 3G zu wählen.

Die zweite inhaltliche Neuerung, auf die sich die Menschen im Saale-Orla-Kreis einstellen müssen, ist die Erweiterung der Maskenpflicht. Sie gilt nun auch für bestimmte Situationen unter freiem Himmel, bei denen der Mindestabstand nicht oder nur schwer eingehalten werden kann. Beispiele hierfür sind Warteschlangen, Wochen- und Spezialmärke, Wartebereiche von Bushaltestellen oder Eingangsbereiche von öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Alle weiteren Regelungen der bisherigen Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises gelten unverändert fort.

Die neue Allgemeinverfügung wird am heutigen Mittwoch auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona veröffentlicht. Die darin festgeschriebenen Regelungen treten am 11. November in Kraft und gelten bis einschließlich 24. November.

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz

265_2021_11_10 Saale-Orla-Kreis erweitert Corona-Regeln