Zusätzliche Regelungen zu erweiterter Testpflicht und Personenbegrenzungen für Veranstaltungen werden bis einschließlich 30. November fortgeschrieben

Schleiz. Die seit 11. Oktober gültige Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises, die die Thüringer Corona-Verordnung um weitere Infektionsschutz-Maßnahmen für das Kreisgebiet ergänzt, wird um einen Monat verlängert. Das Regelwerk, das bis einschließlich 1. November gilt, wird ohne inhaltliche Änderungen fortgeschrieben und gilt nun bis einschließlich 30. November.

In der Allgemeinverfügung ist geregelt, dass die sogenannte 3G-Regel über die Landesbestimmungen hinausgehend auch für folgende Angebote in geschlossenen Räumen gilt:

§  Gaststätten (außer Außengastronomie, Speisen zur Mitnahme, Betriebskantinen und Autohöfe)

§  Touristische Übernachtungsangebote

§  Öffentliche Veranstaltungen (außer Versammlungen, religiöse oder politische Veranstaltungen, amtliche oder kommunale Veranstaltungen, Gremiensitzungen, Betriebsveranstaltungen, Mitarbeitervertretungen etc.)

§  Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios, Sporthallen und ähnliche Einrichtungen und Angebote (außer Schwimm- und Sportunterricht)

Darüber hinaus deckelt die Allgemeinverfügung die Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bei der aktuellen Warnstufe 2 liegt die Höchstgrenze für öffentliche Veranstaltungen bei 500 Teilnehmern, für nicht öffentliche bzw. private Veranstaltungen bei 50 Personen. Eine Besonderheit ist, dass bei nicht öffentlichen bzw. privaten Veranstaltungen vollständig Geimpfte, Genesene sowie nicht eingeschulte Kinder gemäß bundesweiter Vorgabe nicht mitgezählt werden. Sollte Warnstufe 3 erreicht werden, sinken die Höchstgrenzen auf 250 bzw. 25 Teilnehmer.

Weitere zusätzliche Regelungen für den Saale-Orla-Kreis, die über die thüringenweiten Vorgaben hinausgehen, bestehen nicht. Die komplette Allgemeinverfügung ist aufwww.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona / Rechtsgrundlage in Thüringen und im Kreis nachzulesen.

 

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz

 

257_2021_10_27 Allgemeinverfügung für den Saale-Orla-Kreis wird ohne Änderungen verlängert