Das LRA möchte auf einen inhaltlichen Fehler zur gestrigen Medieninformation zur neuen Allgemeinverfügung im Saale-Orla-Kreis hinweisen. Darin war für Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios, Sporthallen und ähnliche Einrichtungen und Angebote der organisierte Sportbetrieb als Ausnahme von der erweiterten Testpflicht aufgezählt. Tatsächlich schreibt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in seiner Allgemeinverfügung vom 30. September aber bei Warnstufe 1 eine Testpflicht (bzw. 3G-Nachweispflicht) für den Freizeitsport und organisierten Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume vor. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und Schülerinnen und Schüler, die am Testsystem der Schulen teilnehmen.
Pressesprecher
Alexander Hebenstreit
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Büro des Landrates
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241_2021_10_06 Testpflicht wird im Saale-Orla-Kreis ab Montag erweitert