Amtsgericht Pößneck am 15.06.2021 – 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Schmerzensgeldzahlung für Körperverletzung
Ein 68-jähriger Angeklagter wurde heute, am 15.06.2021 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der ehemalige Gastwirt „verwechselte“ den damals 41jährigen Gast seines Lokals und setzte ihn vor die Tür. Draußen vor der Tür angekommen versetzte er ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Der Geschädigte begab sich zunächst stark blutend ins Krankenhaus und musste in Folge des Schlages 2 Mal an der Nase operiert werden. Das Gericht führte aus, dass nicht auf das „Verwechseln“ mit einer anderen Person ankomme, da es sich in jedem Fall um eine vorsätzliche Körperverletzung handele. Neben der Verurteilung zur Freiheitsstrafe hat er nun dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00€ zu zahlen. Der Geschädigte war selbst im Rahmen der Nebenklage dem Prozess unter Beiordnung von RAin Sabrina Roy beigetreten.