Ehrenamt stärken

Vereine sind Arbeitgeber für Ehrenamtliche

Ganz korrekt ist die Überschrift nicht. Ehrenamtliche Arbeit wird auch in Verbänden, Initiativen und Organisationen geleistet und Arbeitgebern unterstellt man, dass sie ihre Arbeitnehmer der Leistung entsprechend entlohnen. Diesen Lohn gibt es in aller Regel nicht. Das erwartet die Masse der ehrenamtlich Tätigen grundsätzlich auch nicht, aber mehr Anerkennung schon. 

Bund und Länder wissen von dem erbrachten Nutzen für die Gesellschaft und bemühen sich um adäquate Anerkennung. Jüngst hat sich der Bundesrat für die weitere Stärkung ausgesprochen und Signale gesetzt.

In Thüringen sind 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung ehrenamtlich engagiert und es gibt im

Freistaat seit 2002 die Thüringer Ehrenamtsstiftung als Institution. Auf deren Internetseite (www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de) wird umfassend zum Thema Ehrenamt informiert. Neben Anregungen zur Übernahme eines derartigen Amtes, allgemeiner Hilfe und spezieller Unterstützung, werden auch Möglichkeiten zur Anerkennung der Aktivsten, z.B. im  Verein, aufgezeigt und angeboten. 

Das Einbringen von Freizeit, von viel Freizeit, ins Ehrenamt ist Bestandteil dieser Form des Engagements und gilt als normal. Darüber hinaus gibt es aber auch tatsächliche Aufwendungen, die nicht immer genau in Euro und Cent zu fassen sind, die nicht jeder fein säuberlich auflistet und sich erstatten lässt. 

Da dürften die höheren Pauschalen ein guter Beschluss sein.

Zum 1. Januar 2021 steigt der 

Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die 

Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. 

Das bedeutet, dass die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen bis zu dieser Höhe 

ehrenamtlich Tätiger steuerfrei beleibt.